Spezielle Qualifikation

als ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte:

  • Persönliche/telefonische Betreuung von Mandanten, insbesondere bei der Vorbereitung und Organisation von Besprechungsterminen durch Mandantenempfang, Terminabsprache und Informationen
  • Führung des Schriftverkehrs mit Gerichten, Behörden, Mandanten, Gegenparteien
  • Mahnwesen / Zwangsvollstreckung
  • Organisation der Verwaltungsarbeit wie Führen von Kalendern, Registern, Aktenanlage und -verwaltung
  • selbständige Überwachung von Terminen und Fristen
  • Erstellen von Kostenrechnungen nach Anweisung oder selbständig unter Berücksichtigung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG)