Spezielle Qualifikation
als ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte:
- Persönliche/telefonische Betreuung von Mandanten, insbesondere bei der Vorbereitung und Organisation von Besprechungsterminen durch Mandantenempfang, Terminabsprache und Informationen
- Führung des Schriftverkehrs mit Gerichten, Behörden, Mandanten, Gegenparteien
- Mahnwesen / Zwangsvollstreckung
- Organisation der Verwaltungsarbeit wie Führen von Kalendern, Registern, Aktenanlage und -verwaltung
- selbständige Überwachung von Terminen und Fristen
- Erstellen von Kostenrechnungen nach Anweisung oder selbständig unter Berücksichtigung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG)